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   BSG, 06.07.2018 - B 9 SB 5/18 B   

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https://dejure.org/2018,24743
BSG, 06.07.2018 - B 9 SB 5/18 B (https://dejure.org/2018,24743)
BSG, Entscheidung vom 06.07.2018 - B 9 SB 5/18 B (https://dejure.org/2018,24743)
BSG, Entscheidung vom 06. Juli 2018 - B 9 SB 5/18 B (https://dejure.org/2018,24743)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zuerkennung eines Grades der Behinderung von 100; Keine Verpflichtung des Beschwerdegerichts zur Vervollständigung einer unzureichenden Beschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGG § 160 Abs. 2 Nr. 3
    Zuerkennung eines Grades der Behinderung von 100

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 06.07.2018 - B 9 SB 5/18 B
    Wird eine Nichtzulassungsbeschwerde - wie vorliegend - darauf gestützt, dass ein Verfahrensmangel vorliege, auf dem die angefochtene Entscheidung beruhen könne (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG), so müssen bei der Bezeichnung des Verfahrensmangels die diesen (vermeintlich) begründenden Tatsachen substantiiert dargelegt werden (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 24, 34, 36).

    Darüber hinaus ist die Darlegung erforderlich, dass und warum die Entscheidung des LSG, ausgehend von dessen materieller Rechtsansicht, auf dem Mangel beruhen kann, also die Möglichkeit einer Beeinflussung des Urteils besteht (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 36).

    Ebenso wenig ist es die Aufgabe des Beschwerdegerichts, die vorliegenden Akten daraufhin durchzuarbeiten, ob und aus welchen Gründen eine Nichtzulassungsbeschwerde begründet sein kann (vgl zB BSG Beschluss vom 13.10.2004 - B 9 V 12/04 B - Juris RdNr 4; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14 und 34).

  • BSG, 12.05.2009 - B 9 SB 74/08 B
    Auszug aus BSG, 06.07.2018 - B 9 SB 5/18 B
    Die anschließende Nichtzulassungsbeschwerde zum BSG blieb ebenso erfolglos (Beschluss vom 12.5.2009 - B 9 SB 74/08 B -) wie eine Wiederaufnahmeklage vor dem LSG (Urteil vom 19.1.2010 - L 15 SB 109/09 WA).

    Die Klägerin bezieht sich insoweit lediglich auf die von ihr dem LSG geschilderten weiteren Leiden ohne darzulegen, dass sie hier dem LSG objektive Anhaltspunkte für das Vorliegen dieser Erkrankungen genannt hat (vgl insoweit bereits Senatsbeschluss vom 12.5.2009 - B 9 SB 74/08 B - RdNr 5).

    b) Soweit die Klägerin sinngemäß auch eine Verletzung ihres Rechts auf Befragung von Sachverständigen (§ 116 SGG, § 402, § 397 ZPO) als Ausfluss ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör (§ 62 SGG; hierzu BSG SozR 3-1750 § 411 Nr. 1 S 4 f) erneut geltend machen sollte, so hat sie auch insoweit nicht hinreichend dargetan, inwieweit sie objektiv sachdienliche Fragen geklärt haben wollte (s hierzu ebenfalls bereits Senatsbeschluss vom 12.5.2009, aaO, RdNr 6).

  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 06.07.2018 - B 9 SB 5/18 B
    Denn Merkmal eines Beweisantrags ist eine bestimmte Tatsachenbehauptung und die Angabe des Beweismittels für diese Tatsache (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 6 mwN).
  • BSG, 12.04.2000 - B 9 VS 2/99 R

    Erläuterungsbedürftigkeit von Sachverständigengutachten als Verfahrensmangel,

    Auszug aus BSG, 06.07.2018 - B 9 SB 5/18 B
    b) Soweit die Klägerin sinngemäß auch eine Verletzung ihres Rechts auf Befragung von Sachverständigen (§ 116 SGG, § 402, § 397 ZPO) als Ausfluss ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör (§ 62 SGG; hierzu BSG SozR 3-1750 § 411 Nr. 1 S 4 f) erneut geltend machen sollte, so hat sie auch insoweit nicht hinreichend dargetan, inwieweit sie objektiv sachdienliche Fragen geklärt haben wollte (s hierzu ebenfalls bereits Senatsbeschluss vom 12.5.2009, aaO, RdNr 6).
  • BSG, 26.06.1975 - 12 BJ 12/75

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Erhalt der Rechtseinheit - Förderung

    Auszug aus BSG, 06.07.2018 - B 9 SB 5/18 B
    Soweit die Klägerin eine unzutreffende Rechtsanwendung des LSG rügt, so kann sie hiermit von vornherein keine Revisionszulassung erreichen (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 7 S 10).
  • BSG, 31.07.1975 - 5 BJ 28/75

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Bezeichnung des Beweisantrags -

    Auszug aus BSG, 06.07.2018 - B 9 SB 5/18 B
    a) Soweit von der Klägerin ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht (§ 103 SGG) gerügt wird, muss die Beschwerdebegründung hierzu im Hinblick auf § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbs 2 SGG jeweils folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren, bis zuletzt aufrechterhaltenen Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweiserhebung und (5) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen könne, dass LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, für den Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5, 35, 45; SozR 1500 § 160a Nr. 24, 34).
  • BSG, 24.03.1976 - 9 BV 214/75

    Verfahrensmangel - Formgerechte Bezeichnung - Nicht gehörter Zeuge

    Auszug aus BSG, 06.07.2018 - B 9 SB 5/18 B
    a) Soweit von der Klägerin ein Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht (§ 103 SGG) gerügt wird, muss die Beschwerdebegründung hierzu im Hinblick auf § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbs 2 SGG jeweils folgende Punkte enthalten: (1) Bezeichnung eines für das Revisionsgericht ohne Weiteres auffindbaren, bis zuletzt aufrechterhaltenen Beweisantrags, dem das LSG nicht gefolgt ist, (2) Wiedergabe der Rechtsauffassung des LSG, aufgrund derer bestimmte Tatfragen als klärungsbedürftig hätten erscheinen müssen, (3) Darlegung der von dem betreffenden Beweisantrag berührten Tatumstände, die zu weiterer Sachaufklärung Anlass gegeben hätten, (4) Angabe des voraussichtlichen Ergebnisses der unterbliebenen Beweiserhebung und (5) Schilderung, dass und warum die Entscheidung des LSG auf der angeblich fehlerhaft unterlassenen Beweisaufnahme beruhen könne, dass LSG mithin bei Kenntnis des behaupteten Ergebnisses der unterlassenen Beweisaufnahme von seinem Rechtsstandpunkt aus zu einem anderen, für den Beschwerdeführer günstigeren Ergebnis hätte gelangen können (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5, 35, 45; SozR 1500 § 160a Nr. 24, 34).
  • BSG, 13.10.2004 - B 9 V 12/04 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 06.07.2018 - B 9 SB 5/18 B
    Ebenso wenig ist es die Aufgabe des Beschwerdegerichts, die vorliegenden Akten daraufhin durchzuarbeiten, ob und aus welchen Gründen eine Nichtzulassungsbeschwerde begründet sein kann (vgl zB BSG Beschluss vom 13.10.2004 - B 9 V 12/04 B - Juris RdNr 4; BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14 und 34).
  • LSG Bayern, 08.07.2008 - L 15 SB 30/01

    Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für die Merkzeichen G, aG, B,

    Auszug aus BSG, 06.07.2018 - B 9 SB 5/18 B
    Im vorangegangenen Verfahren verurteilte das Bayerische Landessozialgericht (LSG) den Beklagten zur erneuten Zuerkennung des Merkzeichens "G" ab 14.12.2007 und verneinte weitergehende Ansprüche (Urteil vom 8.7.2008 - L 15 SB 30/01).
  • BSG, 04.12.2019 - B 9 V 25/19 B

    Anerkennung einer Gesundheitsstörung Agoraphobische Angststörung mit Panikstörung

    Maßgeblich ist dabei die materielle Rechtsauffassung des LSG (stRspr zB Senatsbeschluss vom 6.7.2018 - B 9 SB 5/18 B - juris RdNr 5) .
  • BSG, 15.05.2019 - B 9 V 10/19 B

    Leistungen nach dem OEG

    Maßgeblich ist dabei die materielle Rechtsauffassung des LSG (stRspr, zB Senatsbeschluss vom 6.7.2018 - B 9 SB 5/18 B - Juris RdNr 5).
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